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   LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09 B ER   

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LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09 B ER (https://dejure.org/2009,11661)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2009 - L 1 KR 41/09 B ER (https://dejure.org/2009,11661)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2009 - L 1 KR 41/09 B ER (https://dejure.org/2009,11661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl mit Hubfunktion und weiteren Zusatzausrüstungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Behinderten auf Neuversorgung mit einem für ihn angepassten Elektro-Hubrollstuhl; Zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienende Hilfsmittel als Gegenstand des Behinderungsausgleichs i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Var. 3 Sozialgesetzbuch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung; Versorgung mit einem Elektrorollstuhl mit Hubvorrichtung bei einer behinderungsbedingten Einschränkung des Grundbedürfnisses Greifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nach der Rechtsprechung des BSG zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 20; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Denn der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst auch Hilfsmittel, welche die direkten und indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen, wenn ihr Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst; dazu zählen auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Denn der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst auch Hilfsmittel, welche die direkten und indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen, wenn ihr Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Denn die gesetzliche Krankenversicherung schuldet nur einen Basisausgleich der Behinderung selbst in Form eines Aufschließens zu Gesunden, nicht aber im Sinne des vollständigen Gleichziehens (siehe BSG, Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, jeweils Rn. 14).

  • BSG, 12.10.1988 - 3 RK 29/87

    Hilfsmittelgewährung - Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Aber selbst wenn dies anders wäre, bliebe die Beschwerdeführerin leistungspflichtig, weil die Beschwerdegegnerin erst durch den Rollstuhl überhaupt in die Lage versetzt werde, (irgendeine) Arbeit zu verrichten Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36 und vom 8 RKn 13/88 - 8 RKn 13/88 - SozR 2200 § 182 Nr. 116).

    Geht es nicht darum, eine bestimmte berufliche Tätigkeit zu ermöglichen oder einen bestimmten Arbeitsplatz behindertengerecht auszugestalten, besteht ein Anspruch auf das entsprechende Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn der behinderte Versicherte nur aufgrund des Hilfsmittels überhaupt irgendeine sinnvolle Tätigkeit ausüben kann (BSG, Urteil vom 12.10.1988 - 3 RK 29/87 - SozR 2200 § 182b Nr. 36).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Der Zuständigkeitsstreit im Innenverhältnis der Rehabilitationsträger kann aber nach Sinn und Zweck von § 14 SGB IX, der auf eine schnelle und dauerhafte Klärung der Zuständigkeit abzielt, nicht auf dem Rücken der Antragsteller ausgetragen werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R - juris Rn. 29 f.), insbesondere kann sich die Beschwerdeführerin nach mehr als eineinhalb Jahren auch dann nicht mehr auf eine sich aus § 14 SGB IX ergebende Unzuständigkeit als Rehabilitationsträger berufen, wenn der andere Rehabilitationsträger sich seinerseits fehlerhaft verhalten hat.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst; dazu zählen auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Diese Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem erstangegangenen Rehabilitationsträger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267, 270 Rn. 14 und BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - juris Rn. 23).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst; dazu zählen auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Wird eine Organfunktion wie das Gehen durch ein Hilfsmittel nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur noch für bestimmte Lebensbereiche ausgeglichen, so kommt es nur dann zu einer weiteren Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung, wenn es sich um Lebensbereiche handelt, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen (BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34; Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
    Wird eine Organfunktion wie das Gehen durch ein Hilfsmittel nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur noch für bestimmte Lebensbereiche ausgeglichen, so kommt es nur dann zu einer weiteren Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung, wenn es sich um Lebensbereiche handelt, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen (BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34; Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 13/89

    Hilfsmittel hier - Arbeitsrollstuhl für Berufsausübung

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • BSG, 15.11.1989 - 8 RKn 13/88

    Korrektions-Schutzbrille als medizinisches Hilfsmittel

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - L 11 KR 5376/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Prüfung der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2015 - L 8 SO 27/14

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den endgültig zuständigen

    Der hier begründeten Zuständigkeit des Beklagten steht auch nicht die nachfolgende Bewilligung von Leistungen durch den S. im Namen des Klägers entgegen (einschränkend für eine "formlose" Rückgabe des Antrags: Sächsisches LSG, Beschluss vom 13. August 2009 - L 1 KR 41/09 B ER - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,73417)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil von 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R).

    Diesen tatsächlichen Verhältnissen kommt bei der rechtlichen Beurteilung jedoch ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Regelungen zu (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R m.w.N.; auch Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd. I Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).

    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Eine im Widerspruch zur ursprünglich getroffenen Vereinbarung stehende Beziehung und die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehungen geht der nur formellen Vereinbarung vor (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Demgegenüber schließt ein maßgeblicher rechtlicher oder tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich verhindern kann (z.B. GmbH-Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind und mindestens 50 % des Stammkapitals innehaben- BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 34/00 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Auch bei Fremdgeschäftsführern, die nicht am Gesellschaftskapital beteiligt sind, hat das BSG regelmäßig eine abhängige versicherungspflichtige Beschäftigung angenommen, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die die Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufheben (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, Seewald, Kasseler Kommentar, Bd. I Stand: September 2009, § 7 Rdnr. 90 ff.).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Nur derjenige, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust, selbst trägt und dem die im Unternehmen verrichtete Arbeit zugerechnet werden kann, ist selbstständig (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 R).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auch bei einem Wechsel der Krankenkasse die Zuständigkeit der bisherigen Krankenkasse als Einzugstelle gegeben, die Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Zeitraum der Mitgliedschaft bei ihr festzustellen (vgl. BSG SozR 4-2400 § 28 h Nr. 1; BSG, Urteil vom 24. Juni 2008 - B 12 KR 24/07 R Rdnr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 52/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und

    Voraussetzung ist daher, dass der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen kann, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten kann", ohne dass der Gesellschafter das verhindert hätte oder wenn der /die Gesellschafter von dem ihm/ ihnen zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, juris PK-SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f.; erkennender Senat LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09; 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass seit geraumer Zeit verstärkt Überprüfungsanträge gestellt werden, die sich - wie auch im vorliegenden Verfahren - auf viele Jahre in der Vergangenheit erstrecken (vgl. dazu auch Menthe, RV aktuell, 2006, 179, 186, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07, 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 1 KR 241/11
    Das SG hat zur Begründung auf die Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) Bezug genommen und diese dargestellt sowie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. September 2010 - L 1 KR 41/09 -.

    Er hat sich auf einen Beschluss des BSG vom 14. Juni 2011 - B 12 KR 113/10 B - und ein Urteil des erkennenden Senats - L 1 KR 41/09 - berufen und ausgeführt, dass maßgeblich die Rechtsbeziehung sei wie sie praktiziert sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 1 R 43/08
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (vgl. BSGE 87, 53, 55; BSG Soz-R 2200 § 127 Nr. 8; Urteil des Senats vom 22.09.2010 - L 1 KR 41/09 unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R).
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   LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09   

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LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2012,25979)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2012,25979)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2012,25979)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Die wesentlichen Rechtsfolgen der Erfassung eines Unternehmens in der Künstlersozialversicherung sind - wie auch das Bundessozialgericht festgestellt hat (Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92) - die Verpflichtung zur jährlichen Meldung der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (§ 27 KSVG), zur Führung von Aufzeichnungen hierüber (§ 28 KSVG) und zu entsprechender Auskunft sowie zur Vorlage von Unterlagen (§ 29 KSVG).

    Das Bundessozialgericht hat zunächst offengelassen, ob die Beklagte verpflichtet ist, schon im Erfassungsbescheid den abgabepflichtigen Tätigkeitsbereich näher zu konkretisieren, wenn Zweifel verbleiben, welche Tätigkeitsbereiche des abgabepflichtigen Unternehmens dem im Bescheid genannten Abgabetatbestand des § 24 KSVG zuzuordnen sind, ob dies jedenfalls auf Antrag erfolgen muss oder ob sie diese Entscheidung dem Betragsverfahren vorbehalten darf (BSG, Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92).

    Da aber andererseits die Abgabetatbestände des § 24 KSVG tätigkeitsbezogen formuliert sind (vgl auch BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7 S 37 f), muss bereits aus dem Erfassungsbescheid klar hervorgehen, ob Gegenstand der Prüfung der Abgabepflicht das gesamte Tätigkeitsspektrum eines Unternehmens ist oder ob nur einzelne Tätigkeitsbereiche bewertet wurden.

    Diese Notwendigkeit besteht umso eher, je vielfältiger und ausdifferenzierter das Tätigkeitsspektrum eines Unternehmens ist - insbesondere aber dann, wenn ein Unternehmen über mehrere organisatorisch abgrenzbare Tätigkeitsbereiche verfügt (offengelassen in BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7 S 39).

    Denn der Umfang dieser gesetzlichen Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten wird zwangsläufig mit der Entscheidung über die Abgabepflicht dem Grunde nach festgelegt: Zahlungen an Künstler oder Publizisten im Rahmen der Tätigkeit eines dem Grunde nach abgabepflichtigen Unternehmens, die nicht zu den in § 24 KSVG aufgezählten Tätigkeitsbereichen gehören, müssen vom Unternehmer weder aufgezeichnet noch der KSK gemeldet werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7 S 37 f - Rundfunkanstalt).

    Zwar bestimmt ein Erfassungsbescheid nicht die Höhe der Abgabe, wohl aber die inhaltliche Reichweite der die Abgabepflicht flankierenden Pflichten des Unternehmers aus den §§ 27 bis 29 KSVG (vgl. BSG, Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92; BSG, Urteile vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R und B 3 KR 29/04 R).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Nicht Gegenstand des Verfahrens sind auf dem Erfassungsbescheid beruhende Abrechnungsbescheide (BSG, Urteil vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.4.1998, B 3 KR 5/97 R).

    Zweck des Erfassungsbescheides ist es, Klarheit darüber zu schaffen, ob Unternehmen der Abgabepflicht unterliegen, und zugleich der Künstlersozialkasse zu einer zuverlässigen Übersicht über den Kreis der grundsätzlich abgabepflichtigen Unternehmen zu verhelfen (BSG, Urteil vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R).

    Zwar bestimmt ein Erfassungsbescheid nicht die Höhe der Abgabe, wohl aber die inhaltliche Reichweite der die Abgabepflicht flankierenden Pflichten des Unternehmers aus den §§ 27 bis 29 KSVG (vgl. BSG, Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92; BSG, Urteile vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R und B 3 KR 29/04 R).

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    In einer späteren Entscheidung (Urteil vom 10.10.2000, B 3 KR 31/99 R) hat das Bundessozialgericht den Erfassungsbescheid als unternehmensbezogen und gegenständlich qualifiziert und hierzu ausgeführt, der Verfügungssatz eines solchen Bescheides enthalte "nicht lediglich die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG unterliegt, sondern vielmehr die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG wegen des Betriebs eines konkreten, von § 24 KSVG erfassten Unternehmens unterliegt." Auch die Frage der Einheitlichkeit eines Unternehmens (bzw. der isolierten Abgabepflicht bestimmter selbständiger Unternehmensteile) kann insoweit zum Tragen kommen (BSG, Urteil vom 12.11.2003, B 3 KR 39/02 R).

    "Grundsätzlich ist zwar der auf der Grundlage von § 24 KSVG ergehende Erfassungsbescheid unternehmensbezogen, dh er stuft ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als nach § 24 KSVG dem Grunde nach abgabepflichtig ein, stellt also gewissermaßen eine "rechtliche Eigenschaft" des Unternehmens fest, und regelt als Konsequenz dieser rechtlichen Qualifikation die Abgabepflicht des Inhabers des Unternehmens (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 S 126 f).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Zwar bestimmt ein Erfassungsbescheid nicht die Höhe der Abgabe, wohl aber die inhaltliche Reichweite der die Abgabepflicht flankierenden Pflichten des Unternehmers aus den §§ 27 bis 29 KSVG (vgl. BSG, Urteil vom 20.7.1994, 3/12 RK 49/92; BSG, Urteile vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R und B 3 KR 29/04 R).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Eine Ersetzung durch einen hinreichend bestimmten Verwaltungsakt (zu dieser Möglichkeit BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990, 7 C 5/90) hat nicht stattgefunden.
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Eine Heilung dieses Bestimmtheitsmangels nach§ 36a Satz 1 KSVG i.V.m. den §§ 41, 42 SGB X kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 13.7.2006, B 7a AL 24/05 R).
  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Der angefochtene Erfassungsbescheid der Beklagten ist unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 2012, B 3 KS 2/11 R), der der Senat folgt, mangels hinreichender Bestimmtheit (§ 36a Satz 1 KSVG i.V.m. § 33 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, SGB X) formell rechtswidrig.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    In einer späteren Entscheidung (Urteil vom 10.10.2000, B 3 KR 31/99 R) hat das Bundessozialgericht den Erfassungsbescheid als unternehmensbezogen und gegenständlich qualifiziert und hierzu ausgeführt, der Verfügungssatz eines solchen Bescheides enthalte "nicht lediglich die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG unterliegt, sondern vielmehr die Feststellung, dass ein bestimmter Unternehmer der Abgabepflicht nach § 24 KSVG wegen des Betriebs eines konkreten, von § 24 KSVG erfassten Unternehmens unterliegt." Auch die Frage der Einheitlichkeit eines Unternehmens (bzw. der isolierten Abgabepflicht bestimmter selbständiger Unternehmensteile) kann insoweit zum Tragen kommen (BSG, Urteil vom 12.11.2003, B 3 KR 39/02 R).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    Nicht Gegenstand des Verfahrens sind auf dem Erfassungsbescheid beruhende Abrechnungsbescheide (BSG, Urteil vom 7.7.2005, B 3 KR 7/04 R, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.4.1998, B 3 KR 5/97 R).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
    In solchen Fällen muss der Erfassungsbescheid konkret erkennen lassen, für welche Tätigkeitsbereiche die Abgabepflicht bejaht worden ist (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 92).
  • LSG Hessen, 07.12.1995 - L 14 KR 385/95

    Künstlersozialabgabe - Erfassungsbescheid - dem Grunde nach - Körperschaft des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2012 - L 1 KR 337/10

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Die Entscheidung des BSG sowie die in der Folge bisher wohl allein vorliegende Entscheidung des LSG Hamburg (Urteil vom 30. August 2012 - Az.: L 1 KR 41/09) hatten jeweils Feststellungen bezüglich großer Gebietskörperschaften (Länder Berlin und Hamburg) zum Gegenstand.
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   LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09   

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LSG Hessen, Entscheidung vom 30. September 2010 - L 1 KR 41/09 (https://dejure.org/2010,16705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Ein Unternehmerrisiko trägt, wer eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des Verlustes einsetzt und somit der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und persönlichen Mittel ungewiss ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R -juris-).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 4. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R -juris-).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 4. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R -juris-).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R; Urteil vom 4. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R -juris-).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Demgemäß ist sowohl bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH als auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft regelmäßig eine abhängige Beschäftigung gegeben, es sei denn, sie sind aufgrund ihres Kapitaleinsatzes in der Lage, ihnen nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern oder ihr tatsächlicher Einfluss auf die Gesellschaft ist größer als der ihnen aufgrund ihres Geschäftsanteils an sich zustehende Einfluss (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R; Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 10/87 -juris-).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Demgemäß ist sowohl bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH als auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit einer Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft regelmäßig eine abhängige Beschäftigung gegeben, es sei denn, sie sind aufgrund ihres Kapitaleinsatzes in der Lage, ihnen nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft zu verhindern oder ihr tatsächlicher Einfluss auf die Gesellschaft ist größer als der ihnen aufgrund ihres Geschäftsanteils an sich zustehende Einfluss (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R; Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 10/87 -juris-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 17 U 55/09

    Versicherter Personenkreis - Gesellschafter-Geschäftsführer - keine

    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich schließlich nicht aus den vom Klägerbevollmächtigten im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Entscheidungen des Hessischen LSG (v. 30.09.2010 - L 1 KR 41/09 -) und des LSG Baden-Württemberg (v. 01.02.2011 - L 11 KR 1541/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - L 5 R 5258/12
    Einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft könne ein Geschäftsführer etwa dann haben, wenn diese etwa von ihm wirtschaftlich abhängig sei, oder er die Gesellschaft persönlich derart dominiere, dass er "schalten und walten" könne, wie er wolle (vgl. BSG, Urteile v. 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R und 04.07.2007 - B IIa AL 5/06 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06, LSG Hessen, Urteil v. 30.09.2010 - L 1 KR 41/09; LSG Bayern, Urteil v. 22.04.2010 - L 10 AL 156/08, LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.06.2012 - L 11 KR 2769/11, alle zitiert nach Juris).
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